Aktuelles
16.03.2023 VG Koblenz: Pressemitteilung (5/2023) - Erfolglose Nachbarklage
Der Pressebericht fasst das Urteil zusammen. Es geht darin nur um den Schallschutz.
Unser Hauptanliegen, den Park zu erhalten, wurde nicht beachtet und nicht benannt.
Der Schallschutz dient uns nur als Mittel zum Zweck, da die Belange des Bauplanungsrechtes nicht nachbarschützend sind.
Hier gibt es Ansätze für eine Berufung. Wir werden sie wahrnehmen!
09.02.2023 VG Koblenz: Protokoll - Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat unsere Klage gegen die Baugenehmigung der Halle abgewiesen.
Wir haben also verloren.
Das Urteil wurde schon beim Ortstermin am 09. Februar 2023 gefällt.
Das Gericht hat dabei den Weiher als Zäsur innerhalb der Parkanlage gesehen
und die vorgelagerte Wiese zur Baulücke deklariert.
Eine unverständliche Betrachtungsweise! Die Parkanlage ist in sich eine Einheit, der Weiher darin eingelagert.
11.08.2022 OVG Koblenz: Aufschiebende Wirkung abgelehnt
24.05.2022 Bau am schwarzen Weiher gestoppt
Pressemitteilung - Rhein-Hunsrück - Zeitung
Bau am schwarzen Weiher gestoppt
- Kommentar dazu: Siehe unten unter Beiträge "26.05.2022" -
Am schwarzen Weiher in Kastellaun darf erst einmal nicht gebaut werden, das hat jetzt das
Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der dort geplante Bau eines überdachten
Kleinspielfeldes ist seit längerem umstritten. Die Gegner beklagen durch den Neubau einen
beträchtlichen Eingriff in die Natur, die Zerstörung einer wertvollen Grünanlage und eines
beliebten Naherholungsgebietes. Am 14. Januar 2022 wurde trotzdem von der Kreisverwaltung
eine Baugenehmigung für das überdachte Kleinspielfeld erteilt. Verschiedene Anwohner legten
gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein und leiteten zugleich ein Eilverfahren beim
Verwaltungsgericht Koblenz ein.
Das Verwaltungsgericht hat mit dem heute bekannt gegebenen
Beschluss vom 16.05.2022, Az. 4 L 281/22.KO, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche
angeordnet, was bedeutet, dass erst einmal nicht gebaut werden darf. Rechtsanwalt Dr. Christian
Müller (KUNZ Rechtsanwälte Koblenz), der die Antragsteller im gerichtlichen Verfahren vertreten
hat:
„Das Verwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass erhebliche Bedenken an der
Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestehen. Das der Baugenehmigung zugrunde liegende
Gutachten ist fehlerhaft, weil es ohne nähere Begründung davon ausgeht, dass die
Umgebungsbebauung ein allgemeines Wohngebiet ist. Aus Sicht der Nachbarn handelt es sich
aber um ein reines Wohngebiet, mit dem Resultat, dass strengere Lärmgrenzwerte gelten. Das
halten die Richter für denkbar, so dass von einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme
auszugehen ist.“
Mit weiteren Streitpunkten, die die Antragsteller angesprochen haben, musste
sich das Gericht nicht mehr auseinandersetzen, äußerte aber vorsorglich auch insofern
Bedenken: Vieles spreche dafür, dass es sich bei der Parkanlage um eine Außenbereichsinsel im
Innenbereich handele. Die Folge: Eine Bebauung wäre ohne Bebauungsplan kaum möglich. Offen
sei zudem, ob die bau- und wasserrechtliche Genehmigung die Nachbarn ausreichend vor
Hochwasser schütze und ob die in der Baugenehmigung verfügten Auflagen realistisch umgesetzt
werden können.
Daran äußerte das Verwaltungsgericht ausdrücklich Zweifel.
Dr. Christian Müller:
"Die Antragsteller sind über die Entscheidung sehr froh. Ihnen geht es darum, den Park zu
erhalten. Gegen ein Kleinspielfeld als solches haben sie nichts - nur eben nicht an diesem
Standort!"
18.02.2022 Aufschiebende Wirkung
Der Anwalt der Anwohner hat beim Verwaltungsgericht Koblenz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eingeklagt.
01.02.2022 Widerspruch eingelegt
Gegen die Baugenehmigung haben 3 Anwohner Widerspruch eingelegt.
14.01.2022 Baugenehmigung erteilt
Die Baugenehmigung wurde nach über einjährigem Prüfverfahren erteilt. Der Bauantrag war am 06.01.2021eingereicht worden.
06.01.2021 Bauantrag nach Rückgabe wieder eingereicht
Aus einem Schreiben der Kreisverwaltung vom 06.01.2021 geht hervor, dass der
Bauantrag nun wieder eingereicht wurde.
Zwischenzeitlich wurde der Antrag von der Kreisverwaltung zurückgegeben.
Die Unterlagen waren unvollständig und die nachgeforderten Ergänzungen nicht fristgerecht nachgereicht worden
(siehe unten: "16.11.2020 Schreiben: Bauantrag zurückgegeben").
Wir werden den neuerlichen Genehmigungsprozess sehr kritisch begleiten und uns mit allen gebotenen Mitteln
weiterhin dafür einsetzen, dass der Naturraum Schwarzer Weiher erhalten bleibt
und die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Halle - an dieser Stelle - verhindert wird.
07.12.2020 Bäume gefällt
Trotz des Appells an den Bürgermeister (siehe "27.08.2020 Baumrettung - Appell an Bürgermeister"):
Der freistehende mächtige Baum und ein weiterer in der Randbepflanzung werden trotzdem gefällt
- aus unserer Sicht wäre das leicht vermeidbar gewesen.
All unsere Bemühungen den Baum zu retten, waren vergebens!
Traurig!
Nun liegt er da, der Baum - und ist nicht mehr zu retten.
Weitere Bilder dazu siehe Umwelt -> Abholzung
16.11.2020 Schreiben: Bauantrag zurückgegeben
Die Kreisverwaltung hat (lt. einem Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 16.11.2020)
dem Antragsteller den Bauantrag zurückgegeben,
weil die Unterlagen unvollständig waren und nicht fristgerecht ergänzt worden sind.
Das ist eine erfreuliche Nachricht für uns!
Mit unserem Jubel darüber sind wir aber zunächst noch zurückhaltend:
Nach entsprechendem Hinweis, kann die erneute Vorlage eines Bauantrages nicht ausgeschlossen werden.
Sollte das - entgegen unserer Hoffnung - erfolgen,
werden wir wieder dagegen angehen und die Bevölkerung zur Mithilfe und zu gemeinsamen Aktionen aufrufen.
27.08.2020 Baumrettung - Appell an Bürgermeister
Im Zuge der Trimmbachverrohrung sollen zwei weitere große Bäume am Schwarzen Weiher gefällt werden.
Ein sehr großer Ahorn, der mitten auf der Wiese steht und ein weiterer innerhalb der Randbepflanzung.
Wir Anlieger hatten mit unserem Schreiben einen Appell an den Bürgermeister gerichtet, vor allem den freistehenden Baum zu retten.
und dazu kostenneutrale Wege aufgezeigt.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.09.20 unsere Bemühungen ignoriert.
Ein anschließender nochmaliger Vorstoß beim Bürgermeister blieb ohne Erfolg.
Nun werden die Bäume wohl gefällt und dafür lt. Wasserrechtlicher Genehmigung 4.000 € für Ausgleichsmaßen
zuzüglich der Kosten für das Fällen, Roden und Entsorgen der Bäume aufgebracht.
Und die Bäume sind dann weg!
12.03.2020 Schreiben an den Bürgermeister - "Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit"
INITIATIVE ERHALT DES GRÜNEN STADTRAUMES SCHWARZER WEIHER
Herrn Bürgermeister Keimer
Rathaus
56288 Kastellaun
12.03.2020
Bauantrag des JFV zur Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Dach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keimer,
in der Nutzungsbeschreibung zum Bauantrag gibt der JFV eine kalkulierte tägliche Nutzungszeit von 3 – 4 Stunden an.
Diese geringe Nutzungsfrequenz hat uns veranlasst, über die Belegung in gleichartigen,
andernorts betriebenen Einrichtungen nachzuforschen. Dabei kamen wir zu folgendem Ergebnis:
In der Zeit vom 10.03. - 19.03.2020 ist die Halle in Simmern zu keiner Zeit gebucht,
in weiteren Mittel- und Großstädten jeweils im Schnitt zwischen 1,0 bis 3,2 Stunden täglich.
Eine Liste mit detaillierten Angaben liegt bei. (Um den Corona-Effekt auszuschließen:
10 Tage zuvor war das Ergebnis nahezu identisch.)
Wir vermuten, dass der Zuspruch zur Nutzung der Freilufthalle in Kastellaun auch nicht größer sein wird,
zumal in der Region in unmittelbarer Nähe zwei Einrichtungen verfügbar wären.
Dazu stünden beide unter der selben Regie und nach heutigem Stand zu unterschiedlichen Nutzungsgebühren:
In Simmern beträgt die Gebühr 19,95 € für die Kernzeit und 15,95 € für die Nebenzeit und das jeweils
für die halbe Stunde.
Der Stadtrat hatte in der Grundsatzzusage vom 13.11.2018 10 – 15 € für 45 Minuten festgehalten
und in der Beschlussvorlage zum 02.12.2019 für eine Stunde 15 € als angemessen erachtet.
Es ist nicht anzunehmen, dass in den benachbarten Hallen unterschiedliche Gebühren erhoben würden,
sondern auch hier rd. 40 € pro Stunde fällig wären, wie bei allen von uns angefragten überregionalen Beispielen.
Da ist es mehr als fraglich, ob die Einrichtung hier zu diesen Bedingungen überhaupt in dem avisierten
Maße angenommen würde. Die Zielsetzung, „eine hervorragende Ergänzung des Sport- und Freizeitangebotes“
zu erreichen, wäre damit verfehlt.
Eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit halten wir für geboten.
Kann es dazu kommen, dass das wertvolle Gemeingut SCHWARZER WEIHER einer Einrichtung geopfert wird,
deren Zielsetzung oder gar Bestand nicht gesichert erscheinen?
Wir sehen uns als engagierte Bürger verpflichtet, weiterhin den Erhalt des Grünen Stadtraumes zu fordern.
Bitte überprüfen Sie unter Einbeziehung des Stadtrates unsere Einschätzungen.
Für eine Rückmeldung sind wir Ihnen dankbar.
Wir werden auch diesen Text in unsere Homepage einstellen.
Freundliche Grüße
Für die INITIATIVE ERHALT DES GRÜNEN STADTRAUMES SCHWARZER WEIHER
Klaus Dörrstein - Gerhard Groß - Christa Wendling - Dieter Wendling
11.03.2020 Der erneute Bauantrag ist bei der Kreisverwaltung eingegangen
Christa und Dieter Wendling haben Akteneinsicht
und eine kritische Begleitung des Genehmigungsverfahrens beantragt.
06.03.2020 Besprechung Bürgermeister Christian Keimer (CK) / Dieter Wendling (DW)
CK hat in einem Punkt eine Korrektur der Homepage angemahnt:
Im Beschlussvorschlag zur Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2019 ist als Erstellungsdatum der 02.12.2019 angegeben.
Die Art der Übernahme in die Homepage würde den Eindruck erwecken, CK hätte den Vorschlag bereits einen Tag vor dem
anberaumten Schlussgespräch über den Standort „Minigolfplatz“ verfasst.
Das war gemäß CK nicht so: Er hat die Datumsangabe damit begründet, dass das Computerprogramm beim ersten Aufruf
durch die Sekretärin, also schon bei Erstellung der Tagesordnung, das dann aktuelle Datum einsetzt.
Wir haben dem Wunsch Rechnung getragen und den Eintrag aus der Homepage entfernt.
An der Sachlage ändert dies jedoch nichts:
Die Mehrheit der Mandatsträger hatte bereits vor dem Schlussgespräch den Standort „Minigolfplatz“ abgelehnt.
Bei dieser Gelegenheit hat DW u.a. angesprochen, dass nach seiner Einschätzung in den angesetzten Kosten von 76.000 €
für die Änderung des Minigolfparcours die komplette Erneuerung der Elemente einbegriffen sei. Dies wurde vom Bürgermeister bestätigt!
Die reinen Änderungskosten gab er mit ca. 15.000 € an.
Als weiterer Einwand wurde von DW argumentiert:
Unabhängig davon, dass auch die Kosten für die Stützmauer weit überhöht angesetzt seien,
wäre diese Baumaßnahme Angelegenheit des Bauherrn und die Kosten könne er gegen Elemente,
die gegenüber dem Standort „Schwarzer Weiher“ nicht vorgesehen seien und gegen günstigere Bedingungen
des Bauplatzes aufrechnen.
Die projektbezogenen Kosten, die von der Stadt zu tragen wären, würden also
- statt wie angegeben 110.000 €
- tatsächlich nur ca. 15.000 € betragen.
Die übrigen Gesprächspunkte waren -trotz der o.g. akzeptierten Argumentation-
mit dem Schlusswort des Bürgermeisters abgetan:
„Die Sache ist beschlossen, sie kommt nicht noch einmal vor den Rat“.
25.02.2020 Erneuter Bauantrag eingereicht
Der erneute Bauantrag wurde bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht.
Er liegt uns in vollem Umfang vor.
Mit Ausnahme dessen, dass der Baukörper um ca. 12 m nach Osten zum Sportplatz hin verschoben wurde,
sind die Unterlagen nahezu identisch mit der 1. Baugenehmigung.
20.02.2020 Noch kein neuer Bauantrag
Seit der Stadtratssitzung vom 18.12.19 sind jetzt über 2 Monate vergangen und der erneute Bauantrag
liegt noch nicht bei der Genehmigungsbehörde vor. Dabei wären in den Unterlagen doch nur die Verschiebung
des Baukörpers zum Sportplatz hin und die geänderte Höhenlage nachzutragen.
Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass wir nicht für Verzögerungen verantwortlich sind.
18.02.2020 Kein artenschutzerchtliches Gutachten
Die Naturschutzinitiative e.V. hat uns durch Fr. Dr. Koch mitgeteilt, dass für die Abholzaktion vom Februar 2019 kein Artenschutzrechtliches Gutachten eingeholt wurde. Das war demnach illegal. Frau Dr. Koch wird die Angelegenheit weiter verfolgen.
04.02.2020 RHZ-Artikel „Kein Ende im Streit um die kleine Sporthalle“
Der Artikel in der Rhein-Hunsrück-Zeitung ist, abgesehen von kleinen Unstimmigkeiten, korrekt und informativ.
Allerdings stammte der Vorschlag zum Standort Minigolfplatz tatsächlich von der Stadt selbst und nicht von der Initiative.
Dagegen zeichnet der Kommentar leider kein objektives Stimmungsbild:
Die anwesenden Bürger verhielten sich während der Sitzung passiv, es gab keine Wortmeldungen oder Zwischenrufe.
Es wurde lediglich eine etwas unglückliche Formulierung des Bürgermeisters mit einem Raunen begleitet.
Nach Ende des Tagesordnungspunktes gab es einen emotionalen, aber nur kurzen Wortwechsel mit einem der Anwesenden,
da ein Fraktionsvorsitzender die Seriosität der Unterschriften angezweifelt hatte. Hieraus eine, wie berichtet,
„aggressive Stimmung“ oder gar Hass abzuleiten entspricht nicht den objektiven Gegebenheiten.
Wir haben keine Fake News verbreitet. Die Befürchtung, dass in der Halle auch Events stattfinden würden
war begründet und keine Fake News. Schließlich wurde diese zunächst vereinbarte Möglichkeit
in der aktuellen Beschlussfassung herausgenommen.
20.01.2020 Sitzung Werkausschuss Verbandsgemeinde
Die Planung für die Verrohrung des Trimmbachs wurde vorgestellt.
Darin ist die Freilufthalle in ihrer um ca. 10m nach Osten veränderten Lage eingezeichnet.
Der das Baufeld der Halle querende Regenwasserkanal der IGS wird später stillgelegt
und die Trimmbachverrohrung in den Seitenstreifen der Theodor-Heuss-Str. verlegt werden.
In Bezug auf das Wasserrecht ergibt sich dadurch keine Veränderung gegenüber dem Iststand.
Da Bäume gefällt werden müssen, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
18.12.2019 Stadtratssitzung
Unter TOP 3 wurde der Bauantrag für die Halle erneut behandelt. Es waren ca. 100 Bürgerinnen und Bürger der Initiative als Zuhörer anwesend.
Der Bürgermeister trug den Beschlussvorschlag vor.
Zum Beschlussvorschlag (auf kastellaun.gremien.info)
Es gab keine Diskussion darüber, auch sonst keine zur Sache.
Der Sprecher der CDU trug vor, dass man den einstimmigen Beschluss vom November 2018 nicht umwerfen könne ohne Regressansprüche zu erwarten.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD verwies auf den bestehenden Nutzungsvertrag mit dem JFV
(der allerdings schon vor Einreichung des 1. Bauantrages abgeschlossen war).
Auch er befürchtete Regressansprüche.
Die Befürchtungen sind jedoch unbegründet,
da der Antragsteller ja andere Standorte mit gleichen Nutzungsrechten angenommen hätte.
Der Wille vieler Bürger wurde nicht beachtet.
Es kam nur der Standort SCHWARZER WEIHER zur Abstimmung, Alternativen wurden nicht erörtert.
Das Abstimmungsergebnis lag bei 13/9, also 9 Ratsmitglieder haben gegen den Standort gestimmt, darunter die erste Beigeordnete.
Sie hatte sich öffentlich zu einer neuen Erkenntnis und zur Respektierung des Bürgerwillens bekannt.
Die "Freie Wählergruppe" stimmte geschlossen gegen den Beschlussvorschlag.
Ein weiteres Ratsmitglied berichtete, dass in den 32 Jahren seiner Mitgliedschaft Probleme im Vorhinein
einvernehmlich geregelt wurden und es nie zu Kampfabstimmungen kam, dafür aber jetzt dreimal hintereinander.
Im Beschlussvorschlag wurden als einer der Gründe für die Ablehnung des Standortes am Minigolfplatz die hohen Kosten genannt.
In der Tat waren die Kosten für die Änderung von 7 Spielstätten mit 76.000 € ermittelt.
Hinzu kamen Kosten für eine Stützmauer von 37.000 €.
An dieser Kalkulation bestehen von unserer Seite aber gewisse Zweifel:
Die Änderungskosten könnten u.E. weit überhöht angesetzt worden sein, denn offenbar wurde dabei die vollkommene Erneuerung
der Anlagen eingeschlossen, was bei dem desolaten Gesamtzustand den Sowieso-Kosten zuzurechnen wäre.
Ob die Stützmauer überhaupt notwendig wäre, ist fraglich. Wenn ja, wäre dies Angelegenheit des Bauherrn.
Auch müssten einige Maßnahmen gegengerechnet werden, die gegenüber dem Standort SCHWARZER WEIHER hier nicht anfallen,
dies wären u.a. Wegfall der Tribüne, geringere Erdbewegungen und vorhandene Einfriedung.
Dem Bauantrag wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Halle soll möglichst nahe an das Stadion „Rote Erde“ gerückt werden.
Anmerkung: Damit wird die Wertigkeit der Parkanlage ebenso zerstört.
Infolge des größeren Höhenunterschiedes werden die Böschungen noch größer ausfallen.
Die Halle hat nur begrifflich etwas mit dem Sportplatz zu tun, nicht funktional.
Sie ist eigenständig.
Es müssen zusätzliche Bäume gefällt werden.
- Aus dem Vertrag vom 13.11.18 mit dem JFV wird die Nutzungseinheit „Feste und Feiern“ herausgenommen.
- Es soll ein Landschaftsarchitekt zur Gestaltung des SCHWARZEN WEIHERS beauftragt werden.
Anmerkung: Es freut uns, wenn wir dazu den Impuls gegeben haben
und dass nun der Wert der innerstädtischen Grünanlage erkannt wird.
Aber die Aufwertung könnte man auch ohne die Errichtung der Halle durchführen.
Es ist schon paradox, dass einer Wertsteigerung das Fällen von Bäumen und ein Flächenverbrauch vorausgehen muss.
Und indirekt kostet der Standort der Halle die Stadt dann doch viel Geld.
06.12.2019 Begegnung Bürgermeister Christian Keimer / Dieter Wendling
DW erbat eine Information über das Schlussgespräch zur ergebnisoffenen Untersuchung zum Standort am Minigolfplatz.
CK sagte, dass das Ergebnis den Fraktionen vorliegen und deren Votum in den Beschlussvorschlag eingehen würde.
Tagesordnung und Beschlussvorschlag würden am 10.12. veröffentlicht und DW sollte sich nicht wundern,
wenn dieser die Unterschrift des Bürgermeisters tragen würde, denn die Entscheidung läge bei den Fraktionen.
Es käme auch nur ein Standort zur Abstimmung.
03.12.2019 Schlussgespräch ergebnisoffene Untersuchung zum Standort Minigolf
Lt. Herrn Jakobs (JFV) dauerte das Gespräch nur ca. 10 Minuten.
Er konnte seine Vorschläge zur Finanzierung gar nicht vorbringen.
Die negative Entscheidung war schon vorher gefallen.
02.12.2019 Besprechung Jörg Jakobs, Gerhard Groß, Dieter Wendling
Luftbild mit Eintragung der Halle beim Minigolfplatz
JJ hatte eine Planung mit 3-D-Animation für den Standort Minigolfplatz erstellen lassen.
Er war zuversichtlich, dass dieser Standort im Schlussgespräch eine reale Chance hätte,
sprach allerdings auch von einigen Hardlinern, die dagegen eingestellt gewesen wären.
Wegen der Kosten für die Änderung des Parcours hatte er den Vorschlag parat, die Änderung kostengünstig
in eigener Regie durchzuführen und zur Refinanzierung Schülern Freikarten zur Nutzung der Halle auszustellen.
16.10.2019 Ergebnisoffenes Verfahren zum Standort Minigolfplatz
Auf Bitten des JFV den Bauantrag ruhen zu lassen und bis zur nächsten Stadtratssitzung
nach einer zukunftsfähigen Lösung zu suchen, hat die Stadt ein ergebnisoffenes Verfahren für einen Standort
auf dem Minigolfplatz eingeleitet.
Viele Beteiligte – auch Ratsmitglieder – hatten die Hoffnung, dass dies zum Erfolg führen würde.
Reaktionen
Leserbriefe
Beiträge
12.08.2022 Initiative zum Erhalt des Naturraums Schwarzer Weiher
Ja, das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die zuvor vom Verwaltungsgericht (VG) zugestandene Aufschiebende Wirkung abgelehnt
und damit den Beschluss der 1. Instanz aufgehoben. Die Zeitung berichtet ausführlich darüber.
Erstmals ist die Parkanlage in ihrer ganzen Pracht abgebildet. Es ist kein Kleinspielfeld - wie mehrfach in dem Artikel erwähnt -
sondern eine Sporthalle, die in diese Idylle gebaut werden soll: 30 m lang, 20 m breit, 7 m hoch,
rundum und in voller Höhe mit einem Netz umspannt.
Sie würde die Idylle und den Erholungswert der Parkanlage vollkommen zerstören.
Das Gericht hat das Interesse des JFV Rhein-Hunsrück höher eingestuft, als das der Anwohner.
Aber es geht hier nicht um die Anwohner. Der Naturraum SCHWARZER WEIHER muss nicht nur im Interesse der Anwohner,
sondern vor allem im öffentlichen Interesse erhalten bleiben!
Zu Beginn des Verfahrens haben sich 722 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift dafür eingesetzt.
Wir, als Initiative für den Erhalt des Naturraumes, betonen mit Nachdruck:
Wir sind weder gegen die Halle an sich noch engagieren wir uns aus Eigeninteresse.
In der Abwägung darf das Allgemeingut Parkanlage nicht geopfert werden für eine Sportliche Anlage,
die auch an einem anderen Standort errichtet werden könnte.
Drei Anwohner haben in der Hauptsache, d.h. gegen die Baugenehmigung der Kreisverwaltung, Klage beim Verwaltungsgericht (VG) erhoben.
Wir werden weiter kämpfen.
Wir geben nicht auf!
26.05.2022 Initiative zum Erhalt des Naturraums Schwarzer Weiher
Es gibt eine erfreuliche Entwicklung bei der Erhaltung der Parkanlage SCHWARZER WEIHER:
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 16.05.22 die aufschiebende Wirkung angeordnet.
Das bedeutet, dass die Freilufthalle vorerst nicht gebaut werden darf.
Wir haben damit im 1. Schritt gewonnen. Wir wollen auch am Ende Erfolg haben.
Das hängt davon ab, ob auch das weitere Verfahren für uns positiv verläuft.
Das wäre eine Belohnung für unsere langjährigen und intensiven Bemühungen zur Rettung der Parkanlage!
Um dieses erhoffte Ziel zu erreichen, mussten wir das Verfahren auf die Betroffenheit der Anwohner abstellen.
Denn in umweltschützenden Belangen und beim Planungsrecht können wir grundsätzlich keine Rechtsmittel einlegen,
hier haben die Bürger kein Klagerecht.
So nehmen die Anwohner gerne den Buhmann auf sich, es ginge ihnen wegen der zu erwartenden Schallbelästigung
nur um die eigene Sache. Diese Meinung besteht bei den Befürwortern der Halle von Anfang an und hat sich bis
jetzt festgesetzt.
Dabei gilt ihr Engagement dem Schutz der Natur, dem Erhalt der Parkanlage und damit dem Wohl der Bevölkerung.
In Abwägung der Interessen kann das Allgemeingut SCHWARZER WEIHER nicht einer Einrichtung geopfert werden,
die gegen eine Nutzungsgebühr nur einer begrenzten Interessengemeinschaft dienen soll!
Die oben im Block "Aktuelles" stehende Pressemitteilung des Rechtsanwaltes Dr. Müller
gibt Auskunft über den Gerichtsbeschluss und die derzeitige Situation.
19.04.2020 Stephan Pfleger
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst höchsten Respekt für Ihr Engagement für den Erhalt des Naturraums Schwarzer Weiher.
Es ist sicher nicht einfach, Absprachen der Politik publik zu machen und dann auch noch eine Öffentlichkeit zu erzeugen, welche im Stande ist,
ein solches Vorhaben zu stoppen.
Durch meinen Beitrag möchte ich Sie auf Ihrem Weg bestärken und wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg für Ihr Vorhaben.
Ihre Internetseite ist top gestaltet, umfangreich und aussagekräftig. Nur kann sie jemand, der keinen Tipp/Flyer bekommt,
nur schwer über Suchmaschinen etc. finden. Vielleicht finden Sie noch kreative Ideen, wie die Seite besser beworben werden kann.
Die Menschen lesen dieser Tage sicher ausführlich Zeitung und können das Areal gerade jetzt schätzen lernen.
Die sozialen Medien bieten sich sowieso an.
Ich kenne Kastellaun seit 2018 und bin daher erst seit kurzer Zeit ein Bewohner der Verbandsgemeinde.
Was mich beim Verfolgen der Thematik jedoch stört ist das Vorgehen der Verantwortlichen der Stadt.
Am Bürger vorbei wurden und werden Entscheidungen ohne Weitsicht getroffen, Bäume gerodet, grüne Flächen versiegelt
und wirtschaftliche Interessen über jene für Gesundheit und Naherholung gestellt.
Der Bürgerwille spielt anscheinend keine Rolle, denn die Unterschriftensammlung fand bislang keinerlei Berücksichtigung
unter den Vorantreibern des Bauprojekts.
Das ist weder transparent noch bürgernah und fördert auch nicht das Vertrauen in Demokratie/Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie Amtsträger,
schon eher den Politikverdruss.
Der Bürgermeister stellt sich in seiner Osteransprache in die Mitte des Areals und schwärmt
von dessen Möglichkeiten zur Erholung und zum Sport treiben.
Nur lassen sich diese beiden Säulen nicht immer miteinander vereinbaren, gerade auf einer solch kleinen Fläche.
Der Vorschlag einer großen Lösung mit einem Sportpark am Rande der Stadt wird bedauerlicherweise ignoriert,
böte sie jedoch allen Gruppen - den Erholungsuchenden sowie den Sportlern - optimale Bedingungen.
Leider werden Hinweise, dass ältere Mitbürger diesen kleinen Park für seine Ruhe und Möglichkeit zur Naherholung schätzen,
mit Aussagen erwidert, dass Rentner doch im Wald spazieren gehen könnten, wenn sie Ruhe suchten.
Neben der Ausklammerung der Problematik von z.B. gehbehinderten Menschen, die nur kurze Strecken zurücklegen können,
kann man gerade in diesen Zeiten den Wert eines so schönen und innenstadtnahen Naturraums nicht hoch genug bewerten.
Wenn unsere Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentin und auch die Stadt von uns verlangen, dass wir unsere Aktivitäten
(gerade die der älteren Menschen/Risikogruppe) im Freien auf ein Minimum reduzieren und uns am besten nur in einem 1-km-Radius
um unsere Wohnungen aufhalten, dann ist es doch ein Segen und ein beruhigendes Gefühl,
wenn wir diesen Schwarzen Weiher in seiner ganzen Schönheit zur Verfügung haben,
um kurz einen Tapetenwechsel vollziehen und unsere Akkus wieder aufladen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pfleger
11.02.2020 Gerhard Groß
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Erhalt der Natur ist zur Zeit in aller Munde. Auf der ganzen Welt wird dafür protestierend geworben und dabei hohe Erwartungen
in die Staatsführungen und Wirtschaftsbosse gesetzt, bzw. von ihnen gefordert entsprechend zu handeln.
Doch bleiben wir bei uns. Wie sagte es Mahatma Gandhi treffend: „Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.“
Wir wünschen uns doch kein Kastellaun, das überall zugebaut wird, sondern noch Grünflächen im Stadtgebiet hat: Eine solche ist der Naturraum Schwarzer Weiher.
Hier hinein soll nun eine offene Halle von 20 x 30 Meter plus Dachüberstände und Böschungen entstehen, die diese kleine Parkanlage zerstört.
Der Stadtrat stimmt erneut für diesen Bau, obwohl sich bis jetzt 722 Bürgerinnen und Bürger dagegen ausgesprochen haben.
Denn es ist geradezu eine Notwendigkeit, im Umkreis des Schwarzen Weihers für die Bevölkerung ein Stück Natur zu erhalten.
Wir, die „Initiative Erhalt des grünen Stadtraumes Schwarzer Weiher“, werden nicht nachlassen, dies zu fordern und mit allen Mitteln versuchen,
es auch zu erreichen. Dabei möchten wir betonen, dass auch wir dafür sind, dass der JFV seine Halle bekommt, nur nicht in diesem naturbelassenen Gelände.
Bisher wurde der Naturraum Schwarzer Weiher von der Bevölkerung wertgeschätzt und als Erholungs- und Ruheraum gerne angenommen.
Nun will man hier eine gebührenpflichtig betriebene Halle hineinstellen, wobei noch die Gefahr besteht, dass man später den Bau von Toiletten
und weiteren Parkplätzen als „alternativlos“ ansieht.
Steht erst einmal die Halle, ist der Naturraum nicht wiederherstellbar.
Ein Landschaftsarchitekt wird daran mit einigen kosmetischen Maßnahmen im Gelände grundsätzlich nichts mehr ändern können.
Unsere Initiative, die nicht gegen die Freilufthalle sondern gegen den Standort der Halle ist, hatte im Einvernehmen mit dem Bauherrn,
dem JFV Rhein-Hunsrück, mehrere Alternativ-Vorschläge für andere Standorte gemacht.
Da der JFV Rhein-Hunsrück, wie der Name schon sagt, eine kreisweite Organisation von 40 Fußballvereinen ist, war auch der Rhein-Hunsrück-Kreis gebeten,
im Stadionbereich der IGS Kastellaun Gelände zur Verfügung zu stellen. Dies wurde jedoch vom Kreisausschuss bis jetzt abgelehnt.
Im Schul- und Sportzentrum sind weitere Parkplätze jetzt schon von Nöten – erst recht nach der Aufwertung des Stadions als Kunstrasenplatz
und der Renovierung oder dem Neubau des Schwimmbades. Zudem geht der Kastellauner Jugend der rote Tartanplatz an der Südstraße als
Bolzplatz verloren – er soll Regenrückhaltebecken werden. Wo kann die Jugend dann in Zukunft spielen oder bolzen?
Aus all´ diesen Gründen und der Suche nach einem Platz für die JFV-Halle haben wir uns grundsätzlich mit allen Problemfeldern auseinandergesetzt
und haben eine VISION SPORTPARK zwischen Südstraße und Laubacherstraße entwickelt, die sich als Lösung aller anstehenden Probleme anbietet.
Wir haben die Pläne dem Bürgermeister und den Gremien der Stadt übergeben. Leider haben wir keine weitere Resonanz erhalten.
Die verschiedenen Sportangebote wie JFV-Halle, Bolzplatz, Minigolf, Volleyball, Trimmpfad, Boulebahn u.a. können nach und nach entstehen.
Vielleicht beteiligen sich auch die heimische Wirtschaft und weitere Gönner an diesen verschiedenen Sport- und Freizeitanlagen.
Ohne Geld in die Hand zu nehmen kann man keine Stadt entwickeln und gestalten. Mit der Verwirklichung dieser SPORTPARK-VISION schafft
man für die Bürgerinnen und Bürger, für Jung und Alt, einen Treffpunkt für soziale Kontakte und sportliche Betätigung und damit eine Investition
in die Zukunft von Kastellaun.
Die Zukunft von Kastellaun müssen wir miteinander gestalten und nicht gegeneinander:
Halle ja, Sport ja, aber auch die Natur erhalten, gerade in unserer Zeit!
Ein Miteinander tut hier Not – da bietet sich die Aussage des Präsidenten des Deutschen Fußballbundes, Fritz Keller,
an, der in der Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 24.01.2020 wie folgt zitiert wird: “Fußball kann man nur in einer intakten Natur spielen.“
Deshalb ist der DFB einer Klimaschutzinitiative der Vereinten Nationen beigetreten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die JFV-Halle an einem anderen Standort gebaut wird, aber
nicht im Naturraum Schwarzer Weiher.
Herzliche Grüße – Initiative Erhalt des grünen Stadtraumes Schwarzer Weiher –
09.02.2020 Manfred Kleinmann, Wolfgang Sakowski, Thomas Vogt
Findet Kastellaun hinsichtlich einer Sporthalle noch zueinander?
Bislang zeichnete sich Kastellaun in wichtigen stadtpolitischen Angelegenheiten immer dahingehend aus, dass die gewählten Vertreter des Stadtrates aller Fraktionen für die Stadtentwicklung an einem Strang gezogen haben und sich gemeinschaftlich für die Belange der Stadt und der Stadtentwicklung einsetzten, so unser Eindruck und unsere Wahrnehmung.
Insbesondere seit der Stadtratssitzung am 18.12.2019 kommen uns jedoch starke Zweifel auf.
Als Kastellauner war man stolz, dass in wichtigen Stadtentwicklungsentscheidungen sich alle zukunftsorientiert und ohne Parteibuchlobbyismus gemeinschaftlich und auch einvernehmlich eingesetzt haben.
Nun aber kam es zum Thema des Baus einer Event- und Fußballhalle am Standort Schwarzer Weiher, zu einer Stadtratsabstimmung, wobei knapp (13:9) für den Bau der Halle am dortigen Standort abgestimmt wurde. Alleine die knappe Abstimmung wirft Fragen auf:
War ein anderer, für viele Bürger sinnvollerer und und ökologisch vertretbarer Standort nicht gewollt und oder gar unerwünscht?
Wurde zu früh, wie es ein Parteisprecher zum Ausdruck brachte, ein sogenannter “Vorvertrag“ mit dem Privatinvestor abgeschlossen?
Stand dem Stadtrat überhaupt ein ausführliches und umfangreiches Exposé zur Verfügung, welches durch die Bürgerinitiative erarbeitet und ausgestaltet wurde? Dieses sieht einen Sportpark mit Erholungsraum an der Südstraße vor und man fragt sich, ob genau dieses Konzept den Stadtratsmitgliedern zur Disposition stand.
Neben diesen Fragen, die das knappe Abstimmungsergebnis aufwirft zeigt es deutlich, dass der Standort am „Schwarzen Weiher“ selbst innerhalb des Stadtrates kontrovers gesehen wird und dass Alternativstandorte ernsthaft in Betracht gezogen werden sollten.
Da man sich in Kastellaun, auch seitens der Bürgerinitiative und anderer Kastellauner Bürger dem „Mehrangebot“ der neuen Halle nicht verschließt, es sogar begrüßt, aber im Sinne einer guten und einvernehmlichen Lösung interessiert war, nahm vertretend eine ca. 60-70 Personen starke Bürgerschaft interessiert an der Stadtratssitzung teil, was Bürgermeister Keimer ausdrücklich begrüßte.
Zum Hintergrund für den Leser erfolgt kurz ein Abriss der bereits stattgefundenen öffentlichen Stadtratssitzung vom 18.12.2019:
Zu Beginn berichtete der Bürgermeister seine Gedanken zu einem Alternativstandort an der Ecke Minigolfplatz / Familienzentrum Castellino der Lebenshilfe Rhein Hunsrück gGmbH, den er im Anschluss nach seiner Abwägung aber ablehnte (dazu später mehr). Zugleich schlug er dem Stadtrat vor, für den Standort am „Schwarzen Weiher“ zu stimmen.
Unerwähnt blieb bereits hier der ausführlich erarbeitete Entwurf eines Freizeit- und Erholungsplans an der Ecke Südstraße / Laubacher Straße sowie weitere potentielle Alternativen.
Der stellvertretende Parteisprecher der CDU nahm als erster Stellung zum Thema und berief sich auf einen mit dem Investor bereits bestehenden Vorvertrag mit einem Standort am Schwarzen Weiher.
Man legte dar, dass nun nicht mehr gegen eine festgelegte Entscheidung der Fraktion mit dem Investor gestimmt werden könne.
Das Publikum der Stadtratssitzung zeigte sich mit einem durchaus lauten Raunen verwundert, da dies offensichtlich der Öffentlichkeit so noch nicht allen bekannt war.
Die Fraktion stimmte, nach den Ausführungen des Sprechers, für den Standort am Schwarzen Weiher, jedoch ohne die Stimme ihrer ersten Beigeordneten. Diese stellte in ihrer Erklärung dar, dass sie hinsichtlich der Entwicklung und Gewinnung der neuesten Erkenntnisse, insbesondere der Vielzahl von mehreren hundert Gegenstimmen, nicht mehr für den vorgeschlagenen Standort der Halle stimmen könne.
Im Anschluss führte der Fraktionssprecher der „Freien Wählergruppe“ aus, dass sie nicht grundsätzlich gegen den Standort am Schwarzen Weiher seien, aber Bedenken gegen die Rahmenbedingungen bestünden.
So sei u.a. die bislang nicht berücksichtigte Toilettensituation unzureichend und zudem unzutreffend dargestellt worden.
Entgegen der Versicherung seitens des Jugendfördervereins, die Nutzung der Toilettenanlage des Gesundheits-Zentrums Hunsrück sei mit dem Inhaber abgestimmt, konnte dies eine Recherche der Freien Wählergruppe nicht bestätigen, so der Fraktionssprecher.
Die Freie Wählergruppe stimmte folglich geschlossen gegen den Standort am Schwarzen Weiher.
Der Fraktionssprecher der SPD führte zu Beginn aus, dass er grundsätzliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Sachinformation der Bürgerinitiative zur Gegenstimmenerlangung hätte. Er begründete dies allerdings nur anhand weniger Einzelpersonen, die er hinsichtlich ihrer Ablehnung angesprochen hatte, ohne diese aber namentlich zu nennen. Daraus entstand beim Zuhörer der Eindruck (da vom Sprecher die zu hunderten geleisteten Gegenstimmen nicht besonders erwähnt worden sind), dass diese Meinungsbildung für ihn gleichgültig oder unwichtig sei.
Letztlich stimmte die SPD Fraktion geschlossen für den Standort am Schwarzen Weiher, ebenfalls verbunden mit dem Hinweis auf den bereits geschlossenen Vertrag, verknüpft mit der Sorge ggf. persönlich regresspflichtig gemacht zu werden.
Auf die angeblich vereinzelt falsche Bürgerinformierung fühlte sich ein Mitglied der Bürgerinitiative persönlich angesprochen, was dazu führte, dass es nach der Sitzung zu einem lautstarken aber kurzen Wortaustausch zwischen den beiden kam, der aber lediglich der Sache geschuldet war.
Entgegen eines Medienberichtes, der in seiner Wortausführung von „Hass“ sprach, kann dies so nicht bestätigt werden.
Unklar ist auch, inwieweit Stadtrat und Bürgermeister bewusst war, dass mittlerweile Mitbürger in vielfältiger Weise ihre Sympathie für einen einvernehmlicheren Standort signalisieren und dies ggf. per Unterschrift bestätigen würden. Bislang wurden ca. 700-800 Unterschriften aus der Bevölkerung gegen den geplanten Standort gesammelt, und das obwohl hierzu nur eine sehr befristete Zeitspanne zur Verfügung stand.
Den Bürgerinnen und Bürgern wurde u.a. anhand der vorangegangen Schilderung in dieser Sitzung deutlich, dass ein Wille an einer einvernehmlichen Lösung, auch im Sinne einer Stadtentwicklungschance und dem ökologisch wichtigen Aspekt der Erhaltung von innerstädtisch bestehenden Grünzonen und Erholungsraum, nicht Rechnung getragen wurde.
Es liegt schon ein Stück weit Ironie darin, dass die CDU-Fraktion auf ihrer Homepage u.a. mit einem harmonischen und in sich passenden Bild des Schwarzen Weihers wirbt und zwar in seiner ursprünglichen und naturbelassenen Form. Im Vergleich dazu kann sich jeder jetzt schon ein Bild vor Ort machen, in dem man nach der Abholzung der ca. 20 großen Bäume dazu einen Vergleich zieht, ohne das weitere geplante Eingriffe in die Natur stattgefunden haben.
Der eingangs erwähnte Alternativstandort im Sportplatzgelände selbst (Ecke Minigolfanlage / Familienzentrum Castellino) wurde von Bürgermeister Keimer abgelehnt. Die Kosten der erforderlichen Stützmauer seien zu hoch, aber vor allem, da für diesen Fall bereits Widerstand von den 115m entfernt gelegenen Anwohnern angekündigt wurde. Nicht angesprochen wurde, dass die geplante Halle am Schwarzen Weiher zur nächsten Wohnbebauung eine Entfernung von lediglich 65m aufweisen würde.
Der erarbeitete Vorschlag eines Alternativstandortes an der Südstraße (jetziger veralteter Tartanplatz) mit erweitertem Erholungspark stand leider gar nicht zur Disposition.
Nicht angesprochen war leider auch eine weitere Standortlösung am Sportplatz des Fußballvereins SCV Kastellaun, der u.a. bereits als Förderstätte des Deutschen Fußballbundes (DFB) genutzt wird. Hier würde ein Synergieeffekt an einem bereits bestehenden Fußballstandort dem Sportverein sowie auch dem Förderverein zu Gute kommen.
Ungeachtet dessen war bereits zwei Tage vor der „Empfehlung“ des Bürgermeisters an den Stadtrat, die neue Fußballhalle an den Standort Schwarzer Weiher zu bauen, ein Vermessungsbüro aus Riegenroth vor Ort, um eine Vermessung der neuen Verrohrung des Trimmbaches sowie der „geplanten Halle“ am Schwarzen Weiher vorzunehmen.
Ungeklärt bleibt nach wie vor auch, wie es zudem mit der bereits jetzt schon angespannten Parkraumsituation an der benachbarten Schule weiter gehen soll.
Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass man sich in Kastellaun besinnt und im Sinne Aller den bestehenden Naherholungsraum schützt, unangetastet lässt und sich geeigneteren Alternativen widmet, die, wie bereits erwähnt, mehrfach vorhanden sind.
Der JFV selbst hat in Gesprächen signalisiert, dass er einem geeigneten Alternativstandort nicht entgegensteht, was aber, sehr verwunderlich, in der Stadtratssitzung leider nicht zur Sprache kam.
Abschließend kann festgehalten werden, dass sich niemand gegen das -in diesem Fall gebührenpflichtige- „Sporthallen-Mehrangebot“ stellt. Aber es sollte an einem geeigneten Standort realisiert werden, bei dem -wie es sich viele Bürger wünschen- soziale und ökologische Aspekte gewahrt bleiben.
Manfred Kleinmann - Wolfgang Sakowski - Thomas Vogt
















